Lockerungen für Bäder und Saunen

Lockerungen für Bäder und Saunen

Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird bis einschließlich 23. Februar 2022 verlängert und zum Mittwoch, den 9. Februar 2022, in folgenden Punkten angepasst:

  • Bäder, Thermen und Saunen sind künftig unter den Bedingungen von 2G zugänglich

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der Fitnessstudios, des Hallenbads und der Geschäftsstelle.

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