Lockerungen für Bäder und Saunen

Lockerungen für Bäder und Saunen

Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird bis einschließlich 23. Februar 2022 verlängert und zum Mittwoch, den 9. Februar 2022, in folgenden Punkten angepasst:

  • Bäder, Thermen und Saunen sind künftig unter den Bedingungen von 2G zugänglich

Weitere Beiträge

Von der Schülerin zur Schwimmlehrerin
03Apr.

Von der Schülerin zur Schwimmlehrerin

Angelika Warnick lehrt Schwimmen an ihrer ehemaligen Grundschule

Tagesfahrt mit Reck Busreisen
02Apr.

Tagesfahrt mit Reck Busreisen

am Donnerstag, 13.06.2024

1 47 48 49 50 51 160