Neue Beschlüsse aus dem Ministerrat

Neue Beschlüsse aus dem Ministerrat

Wie im Ministerrat am 11. Januar 2022 beschlossen, wird die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) bis einschließlich 9. Februar 2022 verlängert. Zum 12. Januar 2022 wird sie ferner in folgenden für den Sport relevanten Punkten angepasst:

  • Wie bislang entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben. Künftig gilt dies bereits unmittelbar ab der Auffrischimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung). Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).
  • Die Ausnahme von 2G/2G+ bei sportlicher Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird fortgeführt.

 

Weitere Beiträge

Mein Post SV – die neue Mitgliederplattform
04Mrz

Mein Post SV – die neue Mitgliederplattform

Anleitung zur Anmeldung für "Mein Post SV".

Gesund abnehmen – der Grundkurs
03Mrz

Gesund abnehmen – der Grundkurs

Der neue Online-Kurs zu Ernährung und Sport.

Yoga als Gesundheitstraining
18Feb

Yoga als Gesundheitstraining

Ab 23.02. exklusiv für unsere Yoga Mitglieder und weitere Yoga-Interessierte

1 117 118 119 120 121 127