Neue Beschlüsse aus dem Ministerrat

Neue Beschlüsse aus dem Ministerrat

Wie im Ministerrat am 11. Januar 2022 beschlossen, wird die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) bis einschließlich 9. Februar 2022 verlängert. Zum 12. Januar 2022 wird sie ferner in folgenden für den Sport relevanten Punkten angepasst:

  • Wie bislang entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben. Künftig gilt dies bereits unmittelbar ab der Auffrischimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung). Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).
  • Die Ausnahme von 2G/2G+ bei sportlicher Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird fortgeführt.

 

Weitere Beiträge

Post SV-Frühlingsaktion 2021
31Mrz

Post SV-Frühlingsaktion 2021

Jetzt anmelden und bis Ende Mai kostenlos trainieren.

Post SV-Tennisaktion 2021
30Mrz

Post SV-Tennisaktion 2021

Post SV-Mitglieder trainieren kostenlos bis Ende Mai.

Mehr Tennis geht nicht!
26Mrz

Mehr Tennis geht nicht!

Tennis startet so früh wie nie in die Sandplatz-Saison.

1 115 116 117 118 119 127