Lockerungen für Bäder und Saunen

Lockerungen für Bäder und Saunen

Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird bis einschließlich 23. Februar 2022 verlängert und zum Mittwoch, den 9. Februar 2022, in folgenden Punkten angepasst:

  • Bäder, Thermen und Saunen sind künftig unter den Bedingungen von 2G zugänglich

Weitere Beiträge

Neue Radtouren
20März

Neue Radtouren

Jetzt dabei sein!

Freie Plätze
19März

Freie Plätze

Krankenkassenbezuschusst

Baum-Pflanzung am Sportpark Ebensee
16März

Baum-Pflanzung am Sportpark Ebensee

Gemeinsame Aktion für die Umwelt

1 67 68 69 70 71 176