Weitere erfreuliche Lockerungen für den Sport

Weitere erfreuliche Lockerungen für den Sport

Wir freuen uns dir weitere erfreuliche Lockerungen für den Sport mitzuteilen. Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird mit Blick auf das veränderte Infektionsgeschehen mit Inkrafttreten zum Donnerstag, den 17. Februar 2022, in folgenden Punkten für den Sport angepasst:

  • die eigene aktive sportliche Betätigung (Indoor und Outdoor) ist unter den Bedingungen von 3G (geimpft, genesen, getestet) zugänglich. Auch im Post SV- Hallenbad gilt die 3G Regel.
  • für Zuschauer gilt bei Sport- und Kulturveranstaltungen anstatt 2G+ nun 2G.

 

Sport für Ungeimpfte

Dank der neuen Beschlüsse können nun auch ungeimpfte Personen mit einem Testnachweis wieder am Sportbetrieb teilnehmen.

Als Testnachweis gilt

  • PCR-Test, PoC-PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, oder
  • PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
  • Selbsttest, unter Aufsicht des Betreibers

 

Der Selbsttest kann sowohl selbst mitgebracht als auch im Schwimmbad oder in den Fitnessstudios erworben und unter Aufsicht durchgeführt werden. Bitte habe Verständnis, dass im Bereich Fit und Gesund Erwachsene eine Durchführung eines Selbsttests nicht möglich ist. Bitte bringe für dieses Angebot deinen Testnachweis bereits mit. Bei Fragen zu Selbsttestmöglichkeiten bei anderen Abteilungen, wende dich bitte an die jeweiligen Übungsleiter bzw. Abteilungsleitungen.

Von der Testpflicht befreit sind

  • Kinder bis zum 6. Geburtstag
  • Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
  • noch nicht eingeschulte Kinder

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