Lockerungen für Bäder und Saunen

Lockerungen für Bäder und Saunen

Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird bis einschließlich 23. Februar 2022 verlängert und zum Mittwoch, den 9. Februar 2022, in folgenden Punkten angepasst:

  • Bäder, Thermen und Saunen sind künftig unter den Bedingungen von 2G zugänglich

Weitere Beiträge

Sturzprävention – ein wichtiges Thema im Alter
10März

Sturzprävention – ein wichtiges Thema im Alter

Kurse ab 16.03. und ab April - auch mit Krankenkassenbezuschussung

1 2 3 4 5 195