Lockerungen für Bäder und Saunen

Lockerungen für Bäder und Saunen

Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird bis einschließlich 23. Februar 2022 verlängert und zum Mittwoch, den 9. Februar 2022, in folgenden Punkten angepasst:

  • Bäder, Thermen und Saunen sind künftig unter den Bedingungen von 2G zugänglich

Weitere Beiträge

Terminangebot beim Kinderorthopäden
07Mai

Terminangebot beim Kinderorthopäden

Am 5. Juni von 16 bis 19 Uhr in der Cnopfschen Kinderklinik.

Nachhaltigkeitsbericht des Post SV
03Mai

Nachhaltigkeitsbericht des Post SV

über das Jetzt für ein besseres Morgen

1 23 24 25 26 27 141