Lockerungen für Bäder und Saunen

Lockerungen für Bäder und Saunen

Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird bis einschließlich 23. Februar 2022 verlängert und zum Mittwoch, den 9. Februar 2022, in folgenden Punkten angepasst:

  • Bäder, Thermen und Saunen sind künftig unter den Bedingungen von 2G zugänglich

Weitere Beiträge

Gesundheit im Unternehmen
17Feb

Gesundheit im Unternehmen

Aktive Mittagspause - neue Termine zum Mitmachen.

Fit durch die kalte Jahreszeit
16Feb

Fit durch die kalte Jahreszeit

AOK Bayern gibt Tipps zur Stärkung des Immunsystems.

1 131 132 133 134 135 140