Neue Beschlüsse aus dem Ministerrat

Neue Beschlüsse aus dem Ministerrat

Wie im Ministerrat am 11. Januar 2022 beschlossen, wird die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) bis einschließlich 9. Februar 2022 verlängert. Zum 12. Januar 2022 wird sie ferner in folgenden für den Sport relevanten Punkten angepasst:

  • Wie bislang entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben. Künftig gilt dies bereits unmittelbar ab der Auffrischimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung). Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).
  • Die Ausnahme von 2G/2G+ bei sportlicher Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird fortgeführt.

 

Weitere Beiträge

Ferienschwimmkurse und Aquaspecials in den Osterferien
20Feb.

Ferienschwimmkurse und Aquaspecials in den Osterferien

Ab Dienstag, den 27.02, könnt ihr euch zu unseren Osterspecials anmelden!

Terminangebot beim Kinderorthopäden
19Feb.

Terminangebot beim Kinderorthopäden

Am 5. Februar 2025 von 16 bis 19 Uhr in der Cnopfschen Kinderklinik.

Kleine Narren auf dem Eis
12Feb.

Kleine Narren auf dem Eis

VR Bank Faschingsaktion auf der Nürnberger Winterwelt

1 56 57 58 59 60 162

Wir verwenden Cookies

Wir nutzen auf unserer Webseite Cookies. Einige Cookies sind notwendig (z.B. für den Warenkorb) andere sind nicht notwendig. Die nicht-notwendigen Cookies helfen uns bei der Optimierung unseres Online-Angebotes, unserer Webseitenfunktionen und werden für Marketingzwecke eingesetzt. Die Einwilligung umfasst die Speicherung von Informationen auf Ihrem Endgerät, das Auslesen personenbezogener Daten sowie deren Verarbeitung. Klicken Sie auf „Alle akzeptieren“, um in den Einsatz von nicht notwendigen Cookies einzuwilligen oder auf „Alle ablehnen“, wenn Sie sich anders entscheiden. Sie können unter „Einstellungen verwalten“ detaillierte Informationen der von uns eingesetzten Arten von Cookies erhalten und deren Einstellungen aufrufen. Sie können die Einstellungen jederzeit aufrufen und Cookies auch nachträglich jederzeit abwählen (z.B. in der Datenschutzerklärung oder unten auf unserer Webseite).