Neue Beschlüsse aus dem Ministerrat

Neue Beschlüsse aus dem Ministerrat

Wie im Ministerrat am 11. Januar 2022 beschlossen, wird die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) bis einschließlich 9. Februar 2022 verlängert. Zum 12. Januar 2022 wird sie ferner in folgenden für den Sport relevanten Punkten angepasst:

  • Wie bislang entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben. Künftig gilt dies bereits unmittelbar ab der Auffrischimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung). Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).
  • Die Ausnahme von 2G/2G+ bei sportlicher Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird fortgeführt.

 

Weitere Beiträge

Skibasar am 21. Oktober 2023
02Okt

Skibasar am 21. Oktober 2023

Gut erhaltene Wintersportartikel für dich oder deine Kinder.

Post SV-Magazin Oktober 2023
30Sep

Post SV-Magazin Oktober 2023

Hier findest du unser Kurs- und Sportprogramm, sowie viele spannende Berichte

Frischer Wind im Zumba Programm 2023
21Sep

Frischer Wind im Zumba Programm 2023

Zumba ab Oktober unter neuer Leitung

1 37 38 39 40 41 128