Neue Beschlüsse aus dem Ministerrat

Neue Beschlüsse aus dem Ministerrat

Wie im Ministerrat am 11. Januar 2022 beschlossen, wird die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) bis einschließlich 9. Februar 2022 verlängert. Zum 12. Januar 2022 wird sie ferner in folgenden für den Sport relevanten Punkten angepasst:

  • Wie bislang entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben. Künftig gilt dies bereits unmittelbar ab der Auffrischimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung). Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).
  • Die Ausnahme von 2G/2G+ bei sportlicher Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird fortgeführt.

 

Weitere Beiträge

Weihnachtsgeschenkaktion der Fitnessstudios
24Nov.

Weihnachtsgeschenkaktion der Fitnessstudios

Verschenke Gesundheit, Fitness und Wellness

Post SV zieht ins Volksbad
21Nov.

Post SV zieht ins Volksbad

Mietvertrag für Gesundheitsstudio unterzeichnet

Terminangebot beim Kinderorthopäden
20Nov.

Terminangebot beim Kinderorthopäden

Am 03.Dezember 2025 von 16 bis 19 Uhr in der Cnopfschen Kinderklinik.

1 2 3 4 177