Neue Beschlüsse aus dem Ministerrat

Neue Beschlüsse aus dem Ministerrat

Wie im Ministerrat am 11. Januar 2022 beschlossen, wird die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) bis einschließlich 9. Februar 2022 verlängert. Zum 12. Januar 2022 wird sie ferner in folgenden für den Sport relevanten Punkten angepasst:

  • Wie bislang entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben. Künftig gilt dies bereits unmittelbar ab der Auffrischimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung). Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).
  • Die Ausnahme von 2G/2G+ bei sportlicher Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird fortgeführt.

 

Weitere Beiträge

Individuelle Home-Trainingsplanerstellung
10Feb

Individuelle Home-Trainingsplanerstellung

Ab 15.02. exklusiv für unsere Fitnessstudio-Mitglieder.

Individuelle Ernährungsberatung
10Feb

Individuelle Ernährungsberatung

Ab sofort neu bei uns in der Fitlounge.

Digitaler Gesundheitstag
08Feb

Digitaler Gesundheitstag

Gesund, agil und entspannt bleiben.

1 130 131 132 133 134 138