Neue Beschlüsse aus dem Ministerrat

Neue Beschlüsse aus dem Ministerrat

Wie im Ministerrat am 11. Januar 2022 beschlossen, wird die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) bis einschließlich 9. Februar 2022 verlängert. Zum 12. Januar 2022 wird sie ferner in folgenden für den Sport relevanten Punkten angepasst:

  • Wie bislang entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben. Künftig gilt dies bereits unmittelbar ab der Auffrischimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung). Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).
  • Die Ausnahme von 2G/2G+ bei sportlicher Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird fortgeführt.

 

Weitere Beiträge

Fit durch den Winter – neue Online-Angebote
15Dez

Fit durch den Winter – neue Online-Angebote

Bereits jetzt stehen über 100 verschiedene Videos auf unserem kostenlosen YouTube-Kanal jederzeit abrufbar für Sie bereit.

EILMELDUNG Outdoor-Sportstätten
10Dez

EILMELDUNG Outdoor-Sportstätten

Gestern Abend wurde auch die Allgemeinverfügung der Stadt Nürnberg angepasst.

Jetzt mitmachen und 3-Monats-Mitgliedschaft gewinnen!
09Dez

Jetzt mitmachen und 3-Monats-Mitgliedschaft gewinnen!

Für sich selbst oder als perfekte Weihnachtsgeschenk: Jetzt die Chance nutzen und eine von drei 3-Monats-Mitgliedschaften gewinnen!

1 123 124 125 126 127