Skip to content
Neue Beschlüsse aus dem Ministerrat

Neue Beschlüsse aus dem Ministerrat

Wie im Ministerrat am 11. Januar 2022 beschlossen, wird die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) bis einschließlich 9. Februar 2022 verlängert. Zum 12. Januar 2022 wird sie ferner in folgenden für den Sport relevanten Punkten angepasst:

  • Wie bislang entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben. Künftig gilt dies bereits unmittelbar ab der Auffrischimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung). Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).
  • Die Ausnahme von 2G/2G+ bei sportlicher Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird fortgeführt.

 

Weitere Beiträge

Grundkurs zur Gewichtsregulation und Immunabwehr
03Aug.

Grundkurs zur Gewichtsregulation und Immunabwehr

Unterstützung für dein optimales Ernährungs- und Bewegungsverhalten.

Preisverleihung beim “Quantensprung”
26Juli

Preisverleihung beim “Quantensprung”

Die Kinderwelt des Post SV wird prämiert.

Wie geht der Post SV mit der nächsten Krise um?
21Juli

Wie geht der Post SV mit der nächsten Krise um?

Vorstandsbericht zur aktuellen Situation.

1 111 112 113 114 115 162