Der Ministerrat hat am 14. Dezember 2021 beschlossen, dass für den Zugang zu Sportstätten unter freiem Himmel ab 15. Dezember 2G gelten soll. Zudem sollen dreifach-geimpften Sportler ab dem 15. Tag der Auffrischungsimpfung – innen wie außen – keinen zusätzlichen Testnachweis mehr benötigen.
Für alle Sportler ohne Booster-Impfung sind die Indoor-Sportstätten nach wie vor nur nach 2G+ zugänglich.