Online-Kindergeburtstagsparty
Wir planen gerne die Feier Ihres Kindes.
Winterspaß für Groß und Klein vom 31. Januar bis 09. März 2025 am Nürnberger Hauptmarkt.
Wir planen gerne die Feier Ihres Kindes.
AOK Bayern gibt Tipps zur Stärkung des Immunsystems.
Stimmabgabe zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs.
Vorstellung der neuen Outdoor-Fitness-App.
Gut erhaltene Wintersportartikel für dich oder deine Kinder.
Aktuelle Information vom 01.09.21
Gestern Abend haben uns weitere erfreuliche Nachrichten erreicht. Nach der 14. Bayerischen Infektionsschutzverordnung ergeben sich folgende positive Neuerungen für den Sport, die seit 2. September gelten:
1. Kontaktnachverfolgung / Voranmeldung entfällt
Die wichtigste Erkenntnis ist, dass ab sofort im Sportbetrieb die Kontaktnachverfolgung entfällt und somit keine Voranmeldung mehr über „Mein Post SV“ für unser Dauersportangebot nötig ist. Zudem ist die Sportausübung Indoor als auch Outdoor ohne Gruppenbegrenzung möglich. Du kannst also wie vor der Pandemie ohne Voranmeldung zu deinem Dauersportangebot kommen und trainieren.
2. Hygienevorschriften und 3G-Regelung
Bitte beachte bei Outdoor-Sportangeboten die schon geltenden Hygienevorschriften und bei Indoor-Sportangeboten weiterhin die 3G-Regelung. Ab einer 7-Tage-Infektionsinzidenz von über 35 im Landkreis oder in der kreisfeien Stadt gilt Indoor breitflächig der 3G-Grundsatz: Persönlichen Zugang haben deshalb nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete.
Demnach ist der Besuch in unseren Indoor-Sportstätten für Geimpfte und Genesene ohne zusätzlichen Aufwand möglich. Zeige uns einfach kurz deinen entsprechenden Nachweis. Danach kannst du wie gewohnt mit deinem Training starten.
Um auch Nicht-Geimpften einen möglichst einfachen und kostengünstigen Zugang zu unserem Sportangebot zu ermöglichen, bieten wir aktuell folgende Testmöglichkeiten an:
Ausgenommen von der Regel sind Kinder bis sechs Jahren, Kinder die noch nicht eingeschult sind und Schüler, da an Schulen sowieso weiter regelmäßig getestet werden soll und dies über den „Schülerausweis“ dokumentiert wird. Zudem kann die 3G-Regel ausgesetzt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis “stabil unter 35” liegt.
3. Maskenpflicht
Wir wünschen viel Spaß beim Trainieren.