Der Austritt ist ausschließlich zum Ende eines Kalenderjahres (=31.12.) unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten (bis 30.09.) möglich. Ausschlaggebend ist hierbei der Eingang des Kündigungsschreibens in unserer Geschäftsstelle. Dies gilt auch für Zusatzbeiträge.
Außerordentliche Kündigungen gelten unter Umständen nur bei Wegzug bzw. ärztlichem Sportverbot jeweils mit Nachweis.
Für Postis Ballschule, die Kindersportschule und unsere Traumtänzer gibt es gesonderte Kündigungsfristen, die den jeweiligen AGBs zu entnehmen sind.
Alternativ können Sie auch eine ruhende Mitgliedschaft beantragen: Die Mitgliedschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen für eine Dauer ab 3 bis maximal 12 Monaten von der Beitragszahlung befreit werden. Gründe hierfür sind zum Beispiel schulische oder berufliche Auslandsaufenthalte, ein ärztliches Sportverbot oder auch eine Schwangerschaft. Bitte beachten Sie, dass wir hierfür im Voraus einen schriftlichen Antrag mit Unterschrift und einen entsprechenden Nachweis benötigen. Rückwirkend ist es leider nicht möglich.
HINWEIS: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir mit Onlineanbietern von Erstellen für Kündigungsschreiben beim Post-Sportverein Nürnberg e.V. NICHT zusammenarbeiten. Diese Dienstleistung wird nicht vom Post SV angeboten. Wir machen Sie auch darauf aufmerksam, dass die Kündigungen dort teilweise unvollständig sind (Zusatzbeiträge).